28.03.2015 - VLN 1. Lauf - 61. ADAC Westfalenfahrt

Nach Nürburgring-Tragödie: Pause für GT3


Nach der Tragödie beim Auftaktrennen zur VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring, bei der ein Zuschauer sein Leben verlor und mehrere Zuschauer verletzt wurden, stehen Fahrer und Fans nicht nur in Deutschland unter Schock.

Im Streckenabschnitt "Flugplatz", einem der schnellsten Abschnitte der Nordschleife war der Nissan des Briten Jann Mardenborough fast senkrecht zur Fahrbahn abgehoben und über die Absperrung und den Sicherheitszaun in den Zuschauerraum gekracht.

In diesem Bereich der Strecke erreichen die Rennwagen oft Geschwindigkeiten von mehr als 200 Stundenkilometern.
Kurz darauf wurde das Rennen von der Rennleitung abgebrochen. Wie es zu diesem folgenschweren Unfall kommen konnte ist noch nicht geklärt.

Der Deutsche Motorsport-Bund (DMSB) hat nach dem tödlichen Unfall erste Konsequenzen gezogen: Fahrzeuge der Klassen SP7, SP8, SP8T, SP9, SP10, SP-Pro und SP-X sind bei DMSB-genehmigten Veranstaltungen auf der Nordschleife des Nürburgrings bis auf weiteres nicht startberechtigt.

Ein Start dieser Klassen beim ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen (11. - 12. April 2015) und beim 43. ADAC Zurich 24h-Rennen (14. - 17. Mai 2015) ist mehr als fraglich.

In einem Statement vom 29.03.2015 veröffentlichte der DMSB:
 
Streckenlizenz für Nordschleife teilweise ausgesetzt
Nach dem schweren Unfall im Rahmen des Auftakts zur VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring, bei dem ein Zuschauer tödlich verletzt wurde, hat der DMSB die Streckenlizenz für die Nordschleife für bestimmte Klassen vorläufig ausgesetzt. Fahrzeuge der Klassen SP7, SP8, SP8T, SP9, SP10, SP-Pro und SP-X sind damit bei DMSB-genehmigten Veranstaltungen auf der Nordschleife des Nürburgrings bis auf weiteres nicht startberechtigt.

DMSB-Generalsekretär Christian Schacht, der am Unglückstag selbst vor Ort war, fasst zusammen: „Wir können und wollen nach einem Unfall dieser Art nicht zur Tagesordnung übergehen. Wir sind alle noch tief bestürzt und in Gedanken bei der Familie des Unfallopfers. Die Sicherheit der Teilnehmer und insbesondere der Zuschauer muss oberste Priorität haben. Daher müssen wir die Details zum Unfallhergang analysieren, über notwendige Konsequenzen beraten und diese dann umsetzen. Erst danach können Fahrzeuge mit ähnlichen Leistungsdaten wie das Unfallfahrzeug wieder auf der Nordschleife zum Einsatz kommen."

Da – wie in solchen Fällen üblich – die Staatsanwaltschaft das betreffende Fahrzeug beschlagnahmt hat und in den nächsten Tagen von einem Gutachter untersuchen lassen wird, war für die Experten des DMSB ein Auslesen von Daten oder die Auswertung von Inboard-Filmmaterial bislang nicht möglich. „Alle Spekulationen führen daher derzeit zu nichts", so Schacht weiter. „Unser erklärtes Ziel ist es, auf der Nordschleife dauerhaft sicheren Motorsport zu ermöglichen – für Teilnehmer wie für Zuschauer. Welche Maßnahmen notwendig sind, um dieses Ziel unter Berücksichtigung der aktuellen Vorfälle nicht aus dem Blick zu verlieren, werden wir gemeinsam mit dem Streckenbetreiber und anderen Beteiligten schnellstmöglich prüfen."

Quelle: www.dmsb.de
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